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Batterie & Wartung



Artikel  1 - 19 von 19

Rücknahmepflicht §5 Batteriegesetz
Laut Batterieverordnung des Bundesministeriums für Umwelt ist jeder Verkäufer von
Motorradbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro zu erheben,
wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen oder eines ähnlichen Typs abgegeben wird.

Aufgrund dieser Verordnung müssen wir Ihnen beim Kauf einer Batterie 7,50 Euro Pfand berechnen.

Die 7,50 Euro werden dem Verkaufspreis hinzugerechnet und auf der Rechnung einzeln ausgewiesen.

Bei Rückgabe Ihrer alten Batterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger
eingerichteten Rücknahmestelle lassen Sie sich mittels Stempel und Unterschrift auf der von
uns erhaltenen Rechnung die Entsorgung bestätigen und senden diese unter Angabe Ihrer
Kundennummer per Post oder Fax an uns zurück. Anschließend erhalten Sie eine Überweisung
über den Pfandbetrag.

Die Batterie kann dem Verkäufer auch an seiner Verkaufsstelle zurück gegeben werden, was
ebenfalls zur Rückerstattung bzw. Nichtberechnung der Pfandgebühr führt.

Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand von Altbatterien nicht zulässig.
Endverbraucher sind dazu verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß zu entsorgen.
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll.

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